Infos zu den Praktika

Während des Studiums müssen gemäß der Tierärztlichen Approbationsverordnung bestimmte Pflichtpraktika absolviert werden. Hierbei sind die Studierenden bei allen Praktika, mit Ausnahme des Landwirtschaftlichen Praktikums, selbständig für die Auswahl der Praktikumsstellen zuständig.

  • Ab dem 1.FS (vor dem Physikum) ist nur das Absolvieren des Landwirtschafts-Praktikums möglich: 70 Stunden in mind. 2 Wochen (im LVG Oberschleißheim) oder 150 Stunden in mind. 4 Wochen (Extern)
  • Pflichtpraktika dürfen nur in die vorlesungsfreie Zeit gelegt werden.
  • Bescheinigung über das Praktikum, wenn es nicht am LVG Oberschleißheim absolviert wurde: Bescheinigung
  • Laut Prüfungs- und Studienordnung § 7(4) der Tierärztlichen Fakultät muss jedes Praktikum von den Studierenden evaluiert werden. Hierzu muss die ausgefüllte Evaluation mit dem zugehörigen Deckblatt und dem Praktikumsnachweis des entsprechenden Praktikums nach Praktikumsende im Prüfungsamt abgegeben werden. Erst dann wird das Praktikum anerkannt. Studierende, die das landwirtschaftliche Praktikum am LVG in Oberschleißheim absolviert haben, müssen nur die Evaluation und das Deckblatt abgeben, da die Praktikumsbestätigung direkt an das Prüfungsamt übermittelt wird. Bei Praktikumsantritt sollte das Schreiben des Studiendekans an die Praktikumsstelle weitergeben werden. Die Evaluationsbögen finden Sie auf Moodle.