Überblick über die Zuständigkeitsbereiche des Prüfungsamts

1. Adressänderungen

Überprüfen Sie unbedingt, ob Ihre Adressdaten noch aktuell sind bzw. passen Sie diese entsprechend online an und melden Sie die Änderungen unbedingt auch SCHRIFTLICH (p. Email an zuständige Sachbearbeiter/in, siehe oben)

 

2. Auslandsaufenthalte

Alle Auslandsaufenthalte, Praktika, Erasmusstudium etc. sind im LSF einzutragen.

 

3. Anforderungen an Ärztliche Atteste im Falle einer Erkrankung am Prüfungstermin

Im Falle einer Erkrankung am Prüfungstermin sind dem Prüfungsamt für Tiermedizin die nachfolgenden Unterlagen unverzüglich zu übersenden:

1. ein detailliertes ärztliches Attest bzw. ein Amtsärztliches Attest. Siehe dazu Punkt 2.3 u. 2.4 der Hinweise zu § 12 TAppV (PDF, 2.697 KB).

Das Attest muss folgenden "Mindestumfang" erfüllen:

  • Beginn der Erkrankung
  • voraussichtliche Dauer
  • Das Attest muss auf einer Untersuchung beruhen, die grundsätzlich am Tag der versäumten Prüfung erfolgt sein soll. (Dies muss natürlich im Attest erkennbar sein; das Attest darf sich also nicht ausschließlich auf anamnestische Angaben beziehen)
  • Das ärztliche Attest soll die aktuellen, krankheitsbedingten, körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen (Symptome) und deren Auswirkung auf die Prüfungssituation konkret und nachvollziehbar.beschreiben und eine Aussage treffen, ob ärztlicherseits Prüfungsunfähigkeit angenommen wird.
  • Zwingend erforderlich ist auch der Stempel des Arztes / Klink auf dem Attest (mit der für Ärzte üblichen Registriernummer)

Liste der Gesundheitsämter in Bayern (PDF, 264 KB)

Amtsärztliche Begutachtung zur Prüfungsfähigkeit (am Prüfungstag):

2. ein schriftliches formloses Rücktrittsgesuch mit Angabe

  • Ihres Vor- u. Nachnamens
  • Matrikelnummer
  • betroffenes Prüfungsfach und
  • betroffener Prüfungstag
  • Unterschrift

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "gelber Schein" (PDF, 154 KB) ist kein Attest und reicht daher nicht für einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt aus!

Bitte senden Sie Attest und Rücktrittsgesuch an folgende Adresse:

Ludwig-Maximilians-Universität
Prüfungsamt für Tiermedizin - Ref. III.6
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München

Zur Fristwahrung kann das Attest mit Rücktrittsgesuch vorab eingescannt über das Kontaktformular eingereicht werden. Originale müssen dann schnellstmöglich nachgereicht werden. Bitte beachten Sie dazu auch unbedingt die Hinweise zu § 12 TAppV (PDF, 2.697 KB).